So klappt es mit dem Rezept

von Redaktion

Krankengymnastik, Brillen oder Inkontinenzhilfen können das Leben erleichtern. Oft gibt es aber Ärger um die sogenannten Heil- und Hilfsmittel: Ärzte knausern mit Rezepten, Versicherer verweigern Genehmigungen, Produkte sind mangelhaft. So kommen Patienten zu ihrem Recht.

VON ANNETTE JÄGER UND FRITZ HIMMEL

Manchmal ist es kein Medikament, das einen wieder gesund macht, sondern eine therapeutische Maßnahme: Physiotherapie, eine Massage oder auch Ergotherapie. Oder aber Kompressionsstrümpfe, ein Inhalationsgerät, eine Spezialbrille verschaffen Linderung. Für solche sogenannten Heil- und Hilfsmittel kommt die Krankenkasse auf, bei Privatpatienten deren private Krankenversicherung. Doch immer wieder kommt es zu Ärgernissen: Der Arzt stellt keine Verordnungen aus, die Qualität eines Hilfsmittels ist mangelhaft, für andere Hilfsmittel erhalten Kassenpatienten gar keinen Zuschuss mehr und Privatpatienten wundern sich, dass ein Heilmittel gar nicht im versicherten Tarif vorgesehen ist. Wer sich als Patient auskennt, kann daran mitwirken, dass er am Ende das bekommt, was er benötigt.

Heilmittel

Zu Heilmitteln zählen Besuche beim Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden. Ein Rezept pro Quartal bezahlen die Kassen, je nach Diagnose auch noch zwei weitere. Danach muss der Patient zwölf Wochen warten, bevor er wieder eines erhalten kann. Oft halten Ärzte ihre Patienten kurz mit Verordnungen, sie belasten ihr Budget. Patienten sollten wissen, dass sie einen Anspruch auf die Leistung haben.

Hilfsmittel

Zu Hilfsmitteln zählen Rollstühle, Prothesen, Seh- und Hörhilfen, auch orthopädische Schuhe oder Geh- und Inkontinenzhilfen. Diese muss der Arzt verordnen und die Kasse genehmigen. Klingt simpel, macht aber oft Probleme. „Zuerst sollten Patienten mit dem Arzt beraten, welches Hilfsmittel gut geeignet und zu handhaben ist“, rät Claudia Spiegel, Juristin beim Sozialverband VdK Bayern. Patienten können Produkte im Sanitätshaus testen. „Eine präzise formulierte Verordnung durch den Arzt ist ein entscheidender Schritt zur Genehmigung.“ Lehnt die Kasse das Hilfsmittel ab, hat der Patient einen Monat lang Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen und die Notwendigkeit erneut zu begründen.

Sanitätshaus

Mit der Kassengenehmigung geht der Patient ins Sanitätshaus. Oft stellt er dort fest: Das verordnete Produkt ist von schlechter Qualität. „Gerade bei Inkontinenzhilfen reißen die Beschwerden nicht ab“, sagt Spiegel. Bevor Patienten selbst den Aufpreis für ein besseres Produkt bezahlen, sollten sie sich bei ihrer Kasse beschweren. „Ist ein Produkt nicht geeignet, muss die Kasse für die Mehrkosten aufkommen.“ Seit 2017 sind die Kassen gesetzlich verpflichtet, für gute Qualität zu sorgen. Dazu gehört auch, dass das Sanitätshaus gut zu erreichen ist.

Brille

Brillen zählen mit zu den gefragtesten Hilfsmitteln. In den letzten Jahren gab es aber nur im Ausnahmefall einen Kassenzuschuss. Seit 2017 gibt es wieder mehr Geld. Patienten mit sechs Dioptrien – oder vier Dioptrien bei Hornhautverkrümmung – erhalten einen Zuschuss zu Brillengläsern, maximal sind es 112 Euro pro Brillenglas. Laut des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) betrifft das 1,4 Millionen Bürger.

Zuzahlungen

Für Heilmittel müssen Kassenpatienten zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro pro Verordnung an Zuzahlung leisten. Bei den meisten Hilfsmitteln sind es zehn Prozent vom Abgabepreis, mindestens fünf, maximal zehn Euro. Ein Rechenbeispiel: Eine Physiotherapiesitzung inklusive Wärmebehandlung kostet zum Beispiel 25 Euro. Der Patient zahlt pro Sitzung 2,50 Euro, für sechs Sitzungen also insgesamt 15 Euro. Hinzu kommen pauschal zehn Euro für die Verordnung. Das macht 25 Euro an Zuzahlung.

Mehr als zwei Prozent vom Jahresbruttoeinkommen (abzüglich Freibeträge für Angehörige) müssen Kassenpatienten aber nicht im Jahr an Zuzahlungen leisten, chronisch Kranke nur maximal ein Prozent. Dazu gehören auch Zuzahlungen in der Apotheke und im Krankenhaus. Was darüber hinausgeht, erstattet die Kasse zurück (siehe Tabelle).

Steuer

Patienten können Zuzahlungen und andere Ausgaben für die Gesundheit auch als sogenannte außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Allerdings gilt auch hier ein Eigenanteil, den der Steuerzahler erst mal tragen muss, bevor die Steuervergünstigung greift. Der Eigenanteil hängt von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.

Privatpatienten

Privatpatienten erhalten umfangreichere Verordnungen, die die Versicherer auch zu 100 Prozent erstatten. Doch gerade bei günstigen Tarifen liegt die Kostenerstattung auch mal nur bei 80 Prozent. „Patienten sollten vor einer Behandlung eine schriftliche Kostenzusage vom Versicherer einholen“, rät Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In neueren Tarifen gilt meist ein offenes Hilfsmittelverzeichnis, damit können grundsätzlich alle Hilfsmittel erstattet werden. „Das ist gut. Trotzdem können Einschränkungen gelten, etwa was die Erstattungshöhen angeht“, sagt Weidenbach. Zumindest bei lebenserhaltenden Hilfsmitteln sollten keine Leistungseinschränkungen gelten.

Mehr Informationen

gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 53 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 2. November. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Dann senden Sie einen mit 0,85 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,45 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Heil- und Hilfsmittel“ an: Versandservice, Lerchenstraße 8, 86938 Schondorf

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