Die Bündelung von Privat- und/oder Betriebsvermögen in einem Familienpool (auch Familiengesellschaft beziehungsweise Familienvermögensgesellschaft genannt) ist ein effizientes und flexibles Instrument, um das Familienvermögen dauerhaft für die Familie zu erhalten. Bereits zu Lebzeiten können Sie Ihre Kinder dadurch an den Immobilien beteiligen, indem Sie eine Gesellschaft gründen, dort Ihre Immobilien einbringen und anschließend Gesellschaftsanteile an Ihre Kinder verschenken – unter Ausnutzung der entsprechenden Steuerfreibeträge. Die Gesellschaftsanteile können aber auch im Wege der Erbschaft übertragen werden. Der Familienpool schützt vor der Zerschlagung des Vermögens zum Beispiel durch Erben, geschiedene Schwiegerkinder oder Gläubiger und spart auch noch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer.
Im Gegensatz zur klassischen Übertragung von einzelnen Immobilien auf die Kinder gegen Gewährung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts, bei der Sie nicht mehr befugt sind, über die Immobilie zu verfügen, da die Kinder Eigentümer geworden sind, behalten Sie bei einem Familienpool die volle Kontrolle über das Vermögen. Die Mieteinnahmen aus den Immobilien können Sie sich auch bei einem Familienpool sichern, indem Sie die Immobilien unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs auf die Familiengesellschaft übertragen. Durch den Nießbrauch sparen Sie zusätzlich Schenkungssteuer.
Da Ihre Immobilien zudem unterschiedliche Werte haben, kann die Einzelübertragung auf die einzelnen Kinder zu Streit führen und erschwert zudem die Ausnutzung der jeweiligen Steuerfreibeträge.
Aber auch ein Familienpool hat nicht nur Vorteile. So bedürfen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der entsprechenden Stimmenmehrheit der Gesellschafter. Dazu kommt ein laufender Verwaltungsaufwand durch Gesellschafterbeschlüsse, Steuererklärungen sowie die Verteilung des Vermögens in der folgenden Generation auf einzelne Familienstämme, damit der Gesellschafterbestand nicht unübersichtlich wird.
Vor Gründung der Familiengesellschaft ist nicht nur im Hinblick auf die Frage, in welcher Rechtsform die Gesellschaft gegründet werden soll, eine umfangreiche rechtliche und steuerliche Beratung erforderlich.