Zuerst kann festgestellt werden, dass die beiden Lebensversicherungen – wir vermuten, es handelt sich um Kapitallebensversicherungen – noch steuerlich privilegiert sind. Die möglichen Erträge fallen somit steuerfrei an, sofern die Mindestlaufzeit von 12 Jahren vereinbart ist – und das ist ja der Fall bei Ihren Verträgen. Dass Sie die Beitragsdynamik eingestellt haben, halten wir für eine gute und richtige Entscheidung. Die zu erwartende Rendite der Verträge wird ziemlich sicher sehr mager ausfallen, sodass wir Ihre Überlegungen für richtig erachten.
Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorgehen:
Fordern Sie die voraussichtlichen Ablaufleistungen der Verträge an. Lassen Sie sich die beitragsfreie Versicherungssumme berechnen und die daraus zu erwartenden Ablaufleistungen. Mit den dann vorliegenden Zahlen können die für die Entscheidung notwendigen Berechnungen durchgeführt werden. Rentiert sich die beitragspflichtige Weiterführung der Verträge? Ist eine Beitragsfreistellung sinnvoll bei der dann zu erwartenden Ablaufleistung bei gleichzeitiger Ansparung der frei werdenden monatlichen Beiträge in alternative Anlagen (zum Beispiel Investmentfonds)? Oder ist eine Kündigung sinnvoll, verbunden mit einer Wiederanlage des Rückkaufswertes inklusive der weiteren Anlage der monatlichen Beiträge für die Restlaufzeit? All diese Berechnungen müssen natürlich auch unter den dann veränderten steuerlichen Bedingungen durchgeführt werden.
Somit können wir Ihre Frage nur grundsätzlich beantworten, die endgültige Antwort ergibt sich dann nach dem Vorliegen der beschriebenen Zahlen.