Was Studenten verdienen dürfen

von Redaktion

Studieren ist teuer, deshalb müssen viele Studenten nebenher Geld verdienen. Damit es mit dem Job neben der Uni klappt, sollte man einige Regeln kennen.

VON AGLAJA ADAM

Miete, Lebensmittel, Semesterticket, Internet, Studienmaterialien und ab und zu ein Kneipenbesuch: Das Studentenleben kostet. Zwischen 650 und 1200 Euro brauchen Studierende monatlich, schätzt Michael Bayer, Diplomsozialpädagoge und Berater vom Studentenwerk München. Auch wenn die meisten Studenten von zu Hause unterstützt werden, gehen 59 Prozent nebenher arbeiten. „In München liegen die Zahlen sogar darüber“, sagt Bayer. Doch wer zu viel verdient, muss unter Umständen Steuern und Sozialabgaben bezahlen oder verliert sogar seine Bafög- und Kindergeldansprüche. „Grundsätzlich gibt es drei Arten von Nebenjobs, die für Studenten am besten geeignet sind“, sagt Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern: Den Mini-Job, den Midi-Job und die kurzfristige Beschäftigung in den Semesterferien.

Mini-Job

Der Mini-Job ist die klassische geringfügige Beschäftigung, auch bekannt unter 450-Euro-Job. Für den Studenten fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an. „Der Arbeitgeber führt eine Pauschale ab“, sagt Gerauer. Wer möchte, kann freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, 3,6 Prozent vom Lohn, netto 16,20 Euro. Mit einem Mini-Job können Studenten kostenlos über die gesetzliche Familienversicherung der Eltern versichert bleiben, vorausgesetzt sie arbeiten nicht mehr als 20 Stunden die Woche. „Man sollte mit dem Arbeitgeber einen angemessenen Stundenlohn in Anlehnung an den Mindestlohn vereinbaren“, rät Gerauer. Auch für Bafög gilt die 20-Stunden-Regel und die Einkommensgrenze von 5400 Euro brutto im Jahr, monatlich durchschnittlich 450 Euro. Vorsicht: Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden an das Gesamteinkommen angerechnet.

Midi-Job

Wer mehr als 450 Euro, aber maximal 850 Euro verdient, arbeitet in der sogenannten Gleitzone, auch Midi-Job genannt. „Man ist vollständig über die Sozialversicherungen abgesichert, aber sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer profitieren von ermäßigten Beiträgen“, sagt Gerauer. Ein Midi-Job ist steuerpflichtig. Studenten müssen also bei ihrem Arbeitgeber ihre Lohnsteuerkarte abgeben und bekommen jeden Monat erstmal Steuern von ihrem Gehalt abgezogen. Auch hier lohnt es sich, eine Einkommensgrenze zu kennen. Denn wer nicht mehr als 10 036 Euro im Jahr verdient, bekommt seine Lohnsteuer vollständig zurück. Darin enthalten sind der Grundfreibetrag von derzeit 9000 Euro, Werbungskosten in Höhe von 1000 Euro sowie eine Sonderausgabenpauschale von 36 Euro. „Studenten, die mehr verdienen, sollten auch eine Steuererklärung machen“, sagt Gerauer. Sie können sich einen Teil der Lohnsteuer zurückholen. Dafür sollten sie Rechnungen aufbewahren, die abgesetzt werden können. „Ausgaben für beispielsweise Fachbücher, Arbeitsmaterial wie ein Laptop oder Semestertickets sind interessant für die Einkommensteuererklärung.“

Studierende sind von den Beiträgen zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit – aber nur, wenn sie höchstens 20 Stunden in der Woche arbeiten. Allerdings verlieren sie mit einem Midi-Job den Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung. Eine eigene studentische Krankenversicherung kostet je nach Kasse durchschnittlich 66 Euro im Monat plus 18 Euro für die Pflegeversicherung.

Jobs in den Ferien

„In erster Linie muss das Studium im Vordergrund stehen“, warnt Bayer vom Studentenwerk. Er rät deshalb, lieber in der vorlesungsfreien Zeit mehr zu arbeiten, bevor die Leistungen unter dem Nebenjob leiden. Studenten, die ausschließlich in den Semesterferien arbeiten, haben auch finanzielle Vorteile. „Hier handelt es sich in den meisten Fällen um die typische kurzfristige Beschäftigung“, sagt Gerauer. Sie ist für Studenten sozialversicherungsfrei, wenn sie nicht mehr als drei Monate am Stück oder 70 Tage im Jahr arbeiten. „Die Lohnsteuer wird meist pauschal mit 25 Prozent erhoben.“

Solange die Jahreseinkommensgrenze von 5400 Euro nicht überschritten wird, können die Studenten familienversichert bleiben und bekommen ihr Bafög in vollem Umfang ausgezahlt, auch wenn sie in der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20 Wochenstunden arbeiten.

Kindergeld

Keine Sorgen müssen sich arbeitende Studenten um das Kindergeld machen. Seit 2012 kann der Anspruch auf Kindergeld nicht mehr daran scheitern, dass das Einkommen zu hoch ist. Steuerexperte Gerauer warnt aber: „Das gilt nur in der Erstausbildung.“ Wer eine Zweitausbildung absolviert, darf nicht mehr als 20 Stunden in der Woche tätig sein, damit das Geld bis zum 25. Lebensjahr an die Eltern fließt.

Praktika

Viele Studenten wollen nicht nur Geld verdienen, sondern auch Berufserfahrung sammeln. Wenn sei ein Praktikum absolvieren, kommt es darauf an, ob es ein vorgeschriebenes oder ein freiwilliges ist. Pflichtpraktika sind sozialversicherungsbefreit, egal wie hoch der Verdienst ist. Ein freiwilliges Praktikum wird dagegen behandelt wie ein normaler Nebenjob.

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