LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wird die Schenkung angerechnet?

Marlies R.: „Wir haben einen Erbvertrag bei einem Notar abgeschlossen. Wir setzen uns gegenseitig als alleinige und unbeschränkte Erben ein. Eine Nacherbfolge ist ausdrücklich nicht erwünscht. Alleiniger Schlusserbe beim Tod des Überlebenden ist unser Sohn. Der Schlusserbe wird mit folgenden Vermächtnis beschwert. Unsere Tochter erhält die Eigentumswohnung in Österreich. Aus gesundheitlichen Gründen haben wir nun mit einer Schenkungsurkunde im Jahr 2016 die Wohnung unserer Tochter überschrieben. Kann unsere Tochter nach unserem Tode noch Pflichtteilsansprüche an unseren Sohn stellen?“

Mit der Anordnung des Vermächtnisses in Ihrem Erbvertrag erwirbt Ihre Tochter mit dem Ableben des letztversterbenden Ehegatten ein Forderungsrecht gegen Ihren Sohn als alleinigen Schlusserben auf Übereignung der Eigentumswohnung in Österreich. Dieser Vermächtnisanspruch wird erst mit dem Eintritt de

Freitag, 16. Januar 2026

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