LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Was bei Scheidung zu zahlen ist
Max L.: „Ich bin seit fast zehn Jahren verheiratet. Wir haben keine Kinder und auch keinen Ehevertrag (Zugewinngemeinschaft). 2016 habe ich 220 000 Euro Schulden für den Kauf einer Eigentumswohnung aufgenommen (Kaufpreis 250 000 Euro). Ich bin alleine im Grundbuch eingetragen und bezahle auch alle Verbindlichkeiten. Außerdem habe ich damals 30 000 Euro von meinen Eltern bekommen. Meine Frau ist Studentin, ich Angestellter mit mittlerem Einkommen. Bis jetzt sind etwa 11 000 Euro getilgt, ansonsten habe ich kein Kapital. Da wir die Scheidung beabsichtigen, möchte ich wissen, wie die finanziellen Folgen für mich im Rahmen der Zugewinngemeinschaft, aber auch in Sachen Unterhalt wären. Interessant wäre ebenso, ob auch die 30 000 Euro meiner Eltern in die Zugewinngemeinschaft fallen.“
Um den Zugewinnausgleich zu berechnen, müsste man an sich noch wissen, welches Vermögen es am Tag der Heirat vor zehn Jahren gab und ob es außer den erwähnten 30 000 Euro von Ihren Eltern noch weitere Schenkungen oder Erbschaften gab.
Um Ihnen eine Vorstellung zu geben, was Zugewinnausgleich bedeut