LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Vermächtnis hat keinen Nachteil
Wolfgang K.: „Für meinen Todesfall habe ich Folgendes vorgesehen: Meine Ehefrau soll die Hälfte der Erbmasse bekommen, unsere drei Kinder die übrige Hälfte, also jeder ein Sechstel. Bei der Erbmasse handelt es sich lediglich um das Familienhaus und einen Geldbetrag. Wir haben jetzt überlegt, ob es besser wäre, wenn meine Frau Alleinerbin wird, belastet mit drei Vermächtnissen zugunsten unserer Kinder in Höhe des gesetzlichen Erbteils. Hat eine solche Regelung Nachteile? Wir wollen natürlich unnötig hohe Ausgaben für die Steuer vermeiden. Unser Geldvermögen liegt auf einem gemeinsamen Konto. Wäre das Geld mit vollem Betrag als Erbmasse anzusehen oder nur zur Hälfte, weil die andere Hälfte ja schon meiner Frau gehört?“
Ihr bisheriges Testament entspricht der gesetzlichen Erbfolge. Dadurch ensteht zwischen Ehefrau und den drei Kindern eine Erbengemeinschaft; jeder Miterbe ist an jedem Nachlassgegenstand mit seiner Quote beteiligt, was umgekehrt bedeutet, dass kein Miterbe ohne die anderen Miterben über Gegenstände