Viele Halter von VW-Fahrzeugen mit manipulierter Abgasreinigung scheuten bisher wegen der möglichen Kosten den Rechtsstreit mit dem Hersteller. Doch nun tritt das Gesetz in Kraft, das in Deutschland die Musterfeststellungsklage ermöglicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wird bereits am 1. November in Braunschweig die erste solche Musterklage einreichen – gegen VW. Der Konzern habe seine Kunden sittenwidrig geschadet, so die Verbraucherschützer. Sie arbeiten bei der juristischen Aufarbeitung mit dem ADAC zusammen, der vor allem technische Informationen beisteuert.
Damit wird es für Autobesitzer möglich, kostenlos bei der Klage dabei zu sein. Sie müssen ihre Ansprüche anmelden. Das geht voraussichtlich Ende November. Die Musterfeststellungsklage steht auch Betroffenen offen, die bereits eine Umtauschprämie erhalten haben.
Setzt sich der vzbv in allen Instanzen durch, haben die angemeldeten Personen auch Anspruch auf Schadenersatz. Dessen Höhe muss dann im Einzelfall geklärt werden. Allerdings kann das dauern. Wenn sich viele anmelden, wäre ein Vergleich für VW sehr teuer. Dann würde sich der Rechtsstreit voraussichtlich durch die Instanzen ziehen. Das kann Jahre dauern.
Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung im Rücken hat, kann die Sache beschleunigen. Diese Kunden können auch selbst einen Rechtsanwalt beauftragen. Möglichst einen, der bereits viele Volkswagen-Klagen gewonnen hat, empfiehlt die Zeitschrift „Finanztest“. Das führe in aller Regel schneller zum Ziel. Ohne Rechtsschutz riskieren Kläger, die diesen Weg wählen, tausende Euro an Kosten.
VW-Fahrer, die ihre Rechte gegen VW bereits an einen Dienstleister abgetreten haben, können sich zunächst nicht zur Musterklage anmelden. Denn um ihre Rechte kümmert sich der beauftragte Dienstleister. Einer davon. My-Right.de, hat aber gegen über „Finanztest“ versichert, Kunden auf Wunsch gehen zu lassen.
Wer beim Dienstleister VW-Verhandlung.de Kunde ist oder es noch werden will, kann sich von den beiden Rechtsanwaltskanzleien hinter dem Portal als Musterkläger im Verfahren des vzbv anmelden lassen. Das ist zumindest bequem. Außerdem garantieren die Anwälte, dass die Anmeldung auch in schwierigen Fällen korrekt funktioniert. Wer das tut, muss allerdings, wenn es zum Vergleich kommt, 29 Prozent Provision zahlen.
„Finanztest“ empfiehlt, abzuwarten, bis man die Ansprüche direkt anmelden kann. Wenn das klappt, braucht man die teure Hilfe der Anwälte nicht. Bisher hat laut der Zeitschrift nur ein Bruchteil der Betroffenen rechtliche Schritte unternommen.