Viele Menschen träumen vom Eigenheim. Wer nicht selber baut, hat die Möglichkeit, sich seinen Traum mit dem Kauf eines gebrauchten Hauses zu erfüllen. Zuerst muss man jedoch die richtige Immobilie finden. In unserer mehrteiligen Serie geben wir Hinweise und Ratschläge rund um den Hauskauf. Im heutigen Teil geht es darum, was auf der Suche nach einem geeigneten Objekt zu beachten ist.
Makler
Ist eine Provision in einer Annonce angeführt, handelt es sich um das Angebot eines Maklers. Diese verlangen für ihre Vermittlungsarbeit – unter anderem bewerben sie die Immobilien und organisieren die Besichtigungen – eine Courtage in Höhe von in der Regel drei bis sechs Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer (19 Prozent). Beispielsweise werden bei einem Kaufpreis von 400 000 Euro bei einer Gebühr von 3,57 Prozent (drei Prozent plus Mehrwertsteuer) 14 280 Euro fällig. Anders als bei Maklerprovisionen für Mietwohnungen, wo derjenige bezahlt, der den Makler beauftragt hat, bezahlt beim Immobilienkauf in der Regel der Käufer den Makler. Käufer sollten aber aufpassen, dass sie nicht bei einem Objekt versehentlich mit zwei verschiedenen Maklern in Kontakt treten. Das kann passieren, wenn der Verkäufer mehrere Makler beauftragt hat. Unter Umständen könnte so eine doppelte Courtage anfallen, was sehr teuer für den Käufer sein könnte.
Besichtigung
Eine erste Besichtigung soll klären, ob das Haus überhaupt infrage kommt. Wo liegt das Gebäude? Wie groß ist es und wie sind die Räume aufgeteilt? Welchen Zustand hat das Haus? Der Verkäufer – der zumeist selbst das Haus bewohnt hat oder es zumindest geerbt hat – kennt das Haus in der Regel am besten.
Wichtig ist für Käufer zu erfahren, warum die Immobilie verkauft wird. Die Verbraucherzentrale unterscheidet zwischen harmlosen und gravierenden Gründen. Harmlos sei ein Umzug aus beruflichen Gründen, während beispielsweise Unklarheiten hinsichtlich der Statik gravierend seien. Verkäufer sind nicht unbedingt bereit, solche Informationen zu teilen. Dennoch sollten Käufer den wahren Grund erfragen.
Zweiter Termin
Wenn das Haus in die engere Auswahl fällt, ist eine Zweitbesichtigung ratsam. Hier können alle noch offenen Fragen geklärt werden und detailliert Risikopunkte wie etwa Schadstoffe, Baulasten oder die Statik beleuchtet werden. Die Experten der Verbraucherzentrale unterscheiden zwischen wesentlichen und unwesentlichen Punkten.
Wesentlich sei vor allem die Konstruktion, während die Ausstattung eher zu vernachlässigen sei. „Nicht die Tapete ist wichtig, sondern die Wand, auf der sie klebt“, lautet der Ratschlag der Experten. Die Verbraucherzentralen bieten eine umfassende Sammlung von Checklisten an, um eventuelle Risikopunkte detailliert zu überprüfen. Auf diesem Weg kann festgestellt werden, ob das Gebäude einen Modernisierungs- oder Umbaubedarf hat, der sehr kostenintensiv sein kann.
Sachverständiger
Weiterhin stellt sich die Frage, ob das Haus Mängel aufweist, die den Wert erheblich mindern oder einen wirtschaftlichen Totalausfall bedeuten. Ein Sachverständiger kann hierüber Aufschluss geben. Die Verbraucherzentralen raten zu sogenannten öffentlich bestellten vereidigten (öbv) Sachverständigen bei der Begutachtung von Schäden an Gebäuden. Die Experten sind im Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer aufgeführt (www.svv.ihk.de oder telefonisch: 089/51160). Ein üblicher Stundensatz liegt in etwa bei 100 bis 150 Euro. Im Branchenbuch „Gelbe Seiten“ sind die Sachverständigen am Zusatz „öbv“ zu erkennen.
Weitere Informationen
bieten die Verbraucherzentralen in ihrem Ratgeber zum „Kauf eines gebrauchten Hauses“. Das Buch kostet 19,90 Euro und bietet unter andrem Checklisten zur Hausbesichtigung. Der Ratgeber lässt sich telefonisch unter der Nummer 0211/380955 oder per E-Mail an ratgeber@verbraucherzentrale.nrw anfordern. Im nächsten Teil unserer Serie geht es um die richtige Finanzierung.