Die Koalitionsfraktionen wollen nun auch E-Bikes und Fahrräder im Diensteinsatz steuerlich fördern. Wie die „Rheinische Post“ unter Berufung auf Kreise des Bundestags-Finanzausschusses berichtete, soll der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung künftig nicht versteuern müssen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein E-Bike oder Fahrrad als Dienstfahrzeug überlässt.
Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent geben.
Die Neuregelung soll gelten für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.