LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wann gilt die Schenkung?

Alexandra F.: „Meine Frage betrifft die Schenkung unter Lebenden mit aufgeschobenem Vollzug. Dabei verspricht im konkreten Fall der Schenker in einer vertraglichen notariellen Vereinbarung, einen Wert aus seinem Vermögen einem anderen unentgeltlich zuzuwenden. Die Übereignung des Vermögens soll aber erst nach dem Tod des Schenkers stattfinden. Welcher Zeitpunkt gilt als Schenkungszeitpunkt? Der Tag des Schenkungsversprechens (Zurechnung der Schenkung zum Ergänzungsnachlass) oder der Tag der tatsächlichen Übereignung nach dem Erbfall (dann Zurechnung der Schenkung zum realen Nachlass)?“
Auf eine unbedingte Schenkung, bei der nur die Erfüllung des Versprechens bis zum Tod des Schenkers hinausgeschoben ist – wenn das Schenkungsversprechen nicht unter der Bedingung abgegeben wurde, dass der Beschenkte den Schenker überlebt – sind die Vorschriften über Schenkungen unter Lebenden anwend