Eine Vertragsklausel der Bausparkasse Badenia, nach der sie bestimmte Verträge nach 15 Jahren kündigen kann, ist unwirksam. Wie der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe bestätigte, hat die Bausparkasse die Revision zurückgenommen (Az: XI ZR 411/18). Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe vom 12. Juni (17 U 131/17) rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg begrüßte dies als „Etappensieg“. Damit sei klar gestellt, dass das Kündigungsrecht Verbraucher unangemessen benachteilige. Die Bausparkasse dürfe die Klausel nicht mehr verwenden und sich nicht mehr in bestehenden Verträgen darauf berufen.
Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, sagte: „Das erste nunmehr rechtskräftige Urteil stimmt uns zuversichtlich, dass wir auch mit unseren weiteren Klagen gegen die LBS Südwest und den Verband der Privaten Bausparkassen eine drohende weitere Kündigungswelle (die ab 2020 erwartet wird) verhindern können.“ Das Verfahren war eines von drei ähnlichen Verfahren. In allen Fällen geht es um Kündigungsrechte der Bausparkassen, welche nach Auffassung der Verbraucherzentrale Verbraucher unangemessen benachteiligen. dpa