Was die letzte Ruhe kostet

von Redaktion

Der November steht im Zeichen des Gedenkens an die Toten. Dabei ist der Ort der Erinnerung stark im Wandel. Der Trend geht hin zu pflegeleichten, aber auch kostengünstigen Grabstätten.

VON ANETTE JÄGER UND FRITZ HIMMEL

Die Friedhofskultur ist im Wandel. Die klassische Grabstätte auf dem heimischen Friedhof ist für viele nicht mehr der zentrale Ort der Erinnerung. Heute soll auch der letzte Ruheort zum Verstorbenen passen und seine Art, gelebt zu haben, widerspiegeln. Naturnahe Bestattungsformen, etwa die Baumbestattung, sind ein anhaltender Trend. Auch Gemeinschaftsgrabstätten sind zunehmend gefragt. Solche Ruhestätten haben auch einen praktischen Vorteil, der heute oft gewünscht ist: Sie sind pflegefrei und verpflichten die Angehörigen nicht jahrzehntelang zur Grabpflege.

Kosten

Eine Bestattung bleibt trotz einer sich wandelnden Friedhofskultur ein Kostenfaktor. Doch die Preisspanne ist enorm. Durchschnittlich 4500 Euro fallen für eine Bestattung an, mit Grabmal und Grabanlage kommen gut 7000 Euro zusammen oder mehr. So teuer muss es allerdings nicht werden. „Eine einfache Bestattung mit Trauerfeier lässt sich auch für 2000 bis 3000 Euro verwirklichen“, sagt Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas. Dazu kommt: Die Kosten für die Grabnutzung auf Friedhöfen variiert stark von Stadt zu Stadt. In München etwa fallen bei einem Erdreihengrab rund 690 Euro für zehn Jahre an, handelt es sich um ein Urnengrab, sind es rund 490 Euro. Bei einer Baumbestattung werden über 1000 Euro für zehn Jahre fällig.

Sparpotenzial

Vor allem beim Bestatter lassen sich Kosten senken. Hier fallen im Durchschnitt je nach Umfang der Leistung, die der Bestatter erbringen soll, zwischen 900 und 6000 Euro an. „Bis auf eine Einäscherung und die Beisetzung selbst kann man eine Bestattung fast in Eigenregie durchführen“, erklärt Helbach. Man darf den Sarg selbst bauen und gestalten, die Totenkleidung bereitstellen, die Blumendekoration besorgen und Formalitäten erledigen. Was viele nicht wissen: Ist eine Überführung der Urne in eine andere Stadt notwendig, kann das sogar per Paketdienst erfolgen. Ein Sarg muss hingegen immer in einem Leichenwagen transportiert werden.

Baumbestattung

Auch die Wahl der Grabstätte beeinflusst wesentlich die Kosten. „Der Trend geht deutlich in Richtung Feuerbestattung und den verschiedenen Möglichkeiten der Beisetzung der Urne oder der Asche“, sagt Helbach. Vor allem Bestattungsformen, bei denen die Grabpflege ganz entfällt, sind gefragt. So werden Baumbestattungen immer beliebter, wobei die Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt wird. Heute gibt es geschätzte 200 speziell ausgewiesene Bestattungswälder in Deutschland und auch auf zahlreichen Friedhöfen gibt es solche Angebote, „mit steigender Tendenz“, so der Bestattungsexperte. Die Kosten für ein Baumgrab variieren. Angebote gibt es schon ab etwa 500 Euro.

Gemeinschaftsgrab

Laut Helbach boomen auch sogenannte Gemeinschaftsgräber geradezu. Dabei werden mehrere Urnen gemeinsam auf einem gärtnerisch ansprechend gestalteten Areal innerhalb des Friedhofs beigesetzt, ein gemeinsames Grabmal erinnert an die Verstorbenen. Die Kosten für eine solche Grabstätte liegen je nach Region in der Regel zwischen 500 und 2000 Euro.

Asche verstreuen

Die Asche des Verstorbenen in der freien Natur verstreuen – das wünschen sich viele. Doch in Deutschland ist das, anders als in vielen europäischen Ländern, nicht erlaubt. Immerhin darf eine Urne im Rahmen der immer beliebter werdenden Seebestattungen in Nord- und Ostsee versenkt werden. Auch ein einzelnes Bundesland zeigt sich fortschrittlich: In Bremen darf die Asche unter bestimmten Voraussetzungen auf dem Privatgrundstück verstreut werden. Innerhalb eines Friedhofs darf die Asche auf ausgewiesenen Flächen etwa in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ausgebracht werden.

Wer bezahlt?

Die Erben des Verstorbenen müssen die Bestattung bezahlen. Das sind meist die Angehörigen des Verstorbenen. Tritt niemand das Erbe an, müssen – wenn es keine Unterhaltspflichtigen gibt – die sogenannten Bestattungspflichtigen die Kosten tragen. Das können je nach Landesbestattungsgesetz Ehe- oder Lebenspartner sein, aber auch Kinder oder Eltern. Können die Betroffenen die Kosten nicht decken, bezahlt das Sozialamt. Allerdings ist dann mit einer einfachen, ortsüblichen Bestattung vorliebzunehmen. „Das muss nicht zwingend eine Urnenbeisetzung sein oder eine anonyme Bestattung“, sagt Helbach. Er rät, vorab beim Sozialamt nachzufragen, was genau erstattet wird.

Weitere Informationen

gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 51 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 23. November. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Senden Sie einen mit 0,85 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,45 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Bestattungen“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstraße 25, 86938 Schondorf

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