Meist haftet bei einem Auffahrunfall allein der Fahrer des hinteren Wagens. Anders sieht die Lage aus, wenn der Vorausfahrende ohne zwingenden Grund bremst. Doch was gilt, wenn jemand kurz nach dem Anfahren an einer Ampel für eine Taube bremst? Über diese Frage musste das Amtsgericht Dortmund entsch
Dieser Artikel (ID: 911536) ist am 29.10.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).