LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Steuer auf Alterseinkünfte

Angelika H.: „Ich bin 63 Jahre und möchte zum 1. Dezember 2018 Erwerbsminderungsrente bzw. Altersrente beantragen. 2005 habe ich eine Betriebsrente abgeschlossen. Mein Arbeitgeber hat diese bis Oktober 2016 bezahlt. Seitdem bezahle ich die Beiträge, da ich aus dem Unternehmen ausgeschieden bin. Eine Auszahlung ist erst zum 2. Januar 2019 möglich, da ich den Beitrag für 2018 vollständig überwiesen habe. Meine Fragen: Welcher Betrag ist von mir zu versteuern? Der Teil, der durch meinen Arbeitgeber einbezahlt wurde oder die Zahlungen durch meinen Arbeitgeber und durch mich?“

Die Besteuerung von Alterseinkünften wurde mit dem Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 neu geregelt. Eine einheitliche Besteuerung der Altersbezüge gibt es aber nicht. Für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gelten meist andere Regeln als für die Direktzusage des Arbeitgebers. D

Dienstag, 20. Januar 2026

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