unter vier Jahren

Manche Mietverträge habe eine gewisse Mindestdauer. Das bedeutet: Mieter und Vermieter können sie nicht vorher kündigen. Dieser Kündigungsausschluss darf aber maximal für vier Jahre gelten. Das erklärt der Deutsche Mieterbund. Bei längeren Zeitspannen sei die Klausel von Anfang an unwirksam. Die Fri

Dienstag, 20. Januar 2026

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