Manche Mietverträge habe eine gewisse Mindestdauer. Das bedeutet: Mieter und Vermieter können sie nicht vorher kündigen. Dieser Kündigungsausschluss darf aber maximal für vier Jahre gelten. Das erklärt der Deutsche Mieterbund. Bei längeren Zeitspannen sei die Klausel von Anfang an unwirksam. Die Fri
Dieser Artikel (ID: 912314) ist am 30.10.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).