Schadenersatzzahlungen einer Versicherung sind nicht komplett zu versteuern. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) Urteil bekräftigte, sind nur solche Zahlungen steuerpflichtig, die steuerpflichtige Einnahmen ersetzten, etwa einen Verdienstausfall. Nicht zu versteuern sind dagegen Schmerzensgeld, Kostenersa
Dieser Artikel (ID: 913889) ist am 02.11.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).