Keine Steuer auf Schadenersatz

Schadenersatzzahlungen einer Versicherung sind nicht komplett zu versteuern. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) Urteil bekräftigte, sind nur solche Zahlungen steuerpflichtig, die steuerpflichtige Einnahmen ersetzten, etwa einen Verdienstausfall. Nicht zu versteuern sind dagegen Schmerzensgeld, Kostenersa

Donnerstag, 15. Januar 2026

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