Zehntausende hoffen auf Geld von VW

von Redaktion

Verbraucherschützer haben die erste Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht und wollen den VW-Konzern wegen des Abgasskandals zur Verantwortung ziehen. Zehntausende von Dieselfahrern hoffen nun auf Schadenersatz. Betroffene Dieselbesitzer können sich der Klage anschließen, müssen aber einige Dinge beachten. Hier Fragen und Antworten.

Wogegen richtet sich die Klage?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC klagen stellvertretend vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig für betroffene Dieselbesitzer gegen den VW-Konzern. Es geht um die Automarken VW, Audi, Seat und Skoda. Betroffen sind Dieselmotoren des Typs EA 189 (Hubraum: 1,2, 1,6, 2,0 Liter). In diesen Autos muss eine illegale Abschalteinrichtung verwendet worden sein, was wiederum durch den Rückruf des Kraftfahrtbundesamts oder eine Genehmigungsbehörde in Europa belegt sein muss. Der Autokauf muss außerdem nach dem 1. November 2008 erfolgt sein.

Wer kann sich der Klage anschließen?

Betroffene mit einem fraglichen Fahrzeug können sich grundsätzlich der Klage anschließen. Auch Autofahrer, die bereits eine Umtauschprämie von VW erhalten haben oder solche, die den Wagen bereits verkauft oder verschrottet haben, können nach Angaben der Verbände mitmachen. Nicht anschließen können sich dagegen alle, die schon ein rechtskräftiges Urteil gegen VW erwirkt haben, sowie Beschenkte und Leasingnehmer. Außerdem sind alle ausgeschlossen, die ihre Rechte bereits an Sammelkläger abgetreten haben.

Was wollen die Verbraucherschützer und der ADAC erreichen?

Sie wollen, dass die Dieselfahrer für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge entschädigt werden. Maximalziel ist, dass sie den Kaufpreis erstattet bekommen.

Was sollten an einer Klage Interessierte tun?

Voraussichtlich ab Mitte November dürfte das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister eröffnen. Darin können sich Betroffene laut BfJ schriftlich etwa per E-Mail, Brief oder Fax eintragen. Sollte das BfJ nicht ohnehin selbst eine Ausfüllhilfe zur Verfügung stellen, werden das die Verbraucherzentralen, der vzbv und der ADAC tun, teilt der vzbv mit. Um auf dem Laufenden zu bleiben, sollten sich Betroffene auch online auf der Plattform www.musterfeststellungsklagen.de des vzbv anmelden, rät die Zeitschrift „Finanztest“. Ein sogenannter News-Alert informiert dann mit E-Mails über wichtige Neuigkeiten wie etwa genaue Termine und gibt weitere Informationen. Die Eintragung ins Klageregister ist kostenlos. Zugleich ist damit die Verjährung der Ansprüche ausgesetzt, diese können also nicht nach einer bestimmten Frist einfach verfallen.

Wie geht es dann weiter?

Das OLG prüft anschließend, ob sich genug Verbraucher in das Register eingetragen haben. Ist das der Fall, dürfte es im Laufe des kommenden Jahres zu mündlichen Verhandlungen kommen. Am Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung besteht die letzte Möglichkeit, sich in das Klageregister einzutragen. Mit dem Ablauf des ersten Verhandlungstages endet zugleich die Möglichkeit, sich aus dem Register wieder auszutragen.

Was ist von dem Prozess zu erwarten?

Das Feststellungsverfahren endet mit einem Vergleich oder einem Urteil. Ein Vergleich kann Zahlungen an die angemeldeten Verbraucher beinhalten. Bei einem positiven Urteil können Verbraucher ihre Ansprüche dann individuell vor Gericht einklagen. Ein negatives Urteil ist ebenfalls bindend für die eingetragenen Verbraucher. Das heißt: Hat die Musterklage keinen Erfolg, dürfen sie nicht nochmals alleine klagen. Die Anwälte der Verbraucherschützer raten Mandanten mit Rechtsschutzversicherung deswegen weiter zur Einzelklage. Sie berichten auch, dass Volkswagen spätestens auf der Ebene der Oberlandesgerichte den Vergleich suche. Bei Einzelklagen mit Erfolgsaussicht bot der Konzern Klägern laut ADAC sogar Geld für ein Stillschweige-Abkommen an. VW dagegen betont, die Zahl der Vergleiche sei relativ gering. Die genaue Zahl wollte das Unternehmen nicht nennen.

Wie lange wird das Musterfeststellungsverfahren dauern?

Es ist schwer zu sagen, wann ein Urteil fällt. Kritiker der Musterfeststellungsklage und Volkswagen selbst weisen darauf hin, dass es mehrere Jahre dauern kann, bis Verbraucher Gewissheit haben, ob und wie viel Geld ihnen zusteht. VW rechnet zum Beispiel damit, dass das Verfahren nach dem OLG noch an den Bundesgerichtshof geht. Anschließend müssen Verbraucher ihre Forderungen noch individuell einklagen, was weitere Zeit in Anspruch nimmt.  mm,dpa,afp

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