LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Sollen wir die Wohnung verschenken?

Henning H.: „Meine Ehefrau und ich haben im Dezember 2014 ein Ein-Zimmer-Appartement mit 30 Quadratmetern Wohnfläche erworben. Es wird von unserer nicht erwerbstätigen Tochter (41 Jahre alt) bewohnt. Da unsere Tochter nur sehr geringe Einkünfte hat und von Vermögensrücklagen lebt, verlangen wir keine Miete und tragen auch sämtliche Unkosten wie Wohngeld und Grundsteuer. Im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung 2017 verlangt das Finanzamt nun Auskunft über die Nutzung der Wohnung. Haben wir irgendwelche Steuerforderungen zu befürchten? Ist es sinnvoller, die Wohnung unserer Tochter zu schenken? Wahrscheinlich wird sie auf Altersgrundsicherung angewiesen sein. Gereicht ihr dann das Wohnungseigentum zum Nachteil? Wer übernimmt die Wohngeldkosten?

Sie überlassen Ihrer Tochter die Wohnung unentgeltlich. Das heißt, dass Sie damit auch keine Miete von Ihrer Tochter gezahlt bekommen, sodass Sie auch keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Einkommenssteuer fällt bei dieser Konstellation nicht an. Fraglich ist dagegen, ob die erspa

Freitag, 10. April 2026

30 Tage einmalig 0,99 €

  • danach 36,90 € mtl.
  • und jederzeit kündbar
Zum Angebot

3 Monate einmalig 36,90 €

  • Mindestlaufzeit 3 Monate,
  • danach monatlich kündbar
Zum Angebot
66% Rabatt sichern!

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.