Ein Umzug sollte zeitlich nie zu knapp geplant werden. Denn auch wenn etwas schieflaufen sollte, hat der Mieter keinen Anspruch darauf, die alte Wohnung über den Kündigungszeitpunkt hinaus zu nutzen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Wird die Wohnung nicht rechtzeitig
Dieser Artikel (ID: 916174) ist am 06.11.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).