Teurer Umzug aus alter Wohnung

von Redaktion

Ein Umzug sollte zeitlich nie zu knapp geplant werden. Denn auch wenn etwas schieflaufen sollte, hat der Mieter keinen Anspruch darauf, die alte Wohnung über den Kündigungszeitpunkt hinaus zu nutzen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Wird die Wohnung nicht rechtzeitig dem Vermieter übergeben, schuldet der Mieter zum einen für diese Dauer eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten oder ortsüblichen Miete. Der Vermieter kann darüber hinaus aber auch eine Entschädigung des ihm entstandenen Schadens geltend machen. Insbesondere wenn die Wohnung unmittelbar im Anschluss weitervermietet oder saniert werden sollte, können hier hohe Kosten auf den Mieter zukommen.  dpa

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