VERBRAUCHER

Wann der Strom gesperrt werden darf

von Redaktion

Wegen unbezahlter Rechnungen ist im vergangenen Jahr fast 344 000 Haushalten in Deutschland der Strom abgestellt worden. Das waren etwa 14 000 Stromsperren mehr als 2016, wie aus dem Entwurf des neuen Monitoring-Berichts der Bundesnetzagentur zum Strommarkt hervorgeht. Die Stromversorgung darf der Versorger erst unterbrechen, wenn der Kunde mit mindestens 100 Euro in Zahlungsverzug ist und nachdem er eine Mahnung mit der Androhung einer Sperrung erhalten hat. Bevor der Strom tatsächlich abgestellt wird, muss der Versorger dem Verbraucher eine entsprechende Ankündigung zustellen und ihm eine letzte Gelegenheit zur Zahlung geben. Mahnung, Sperrung und Entsperrung eines Stromanschlusses kosten zusätzliche Gebühren.  dpa

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