Der Geschmack eines Lebensmittels kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht urheberrechtlich geschützt werden. Geschmack könne nicht als „Werk“ eingestuft werden, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-310/17). Das sei für den Schutz des Urheberrechts jedoch notwendig. Hintergrund ist ein Streit um Frischkäse in den Niederlanden. Ein Hersteller hielt seinen Käse für einzigartig – bis ein Konkurrent einen Käse auf den Markt brachte, der nach Ansicht des ursprünglichen Herstellers genauso schmeckt. Das Unternehmen sah darin eine Verletzung seiner Rechte am Geschmack des Käses und forderte den Konkurrenten auf, Herstellung und Verkauf zu unterlassen – ohne Erfolg, wie der EuGH nun entschied. dpa