Sich in der Klinik in die Hände eines Chefarztes zu begeben und in einem Ein- oder Zweibettzimmer zu liegen – das ist für die meisten privat Krankenversicherten selbstverständlich. Wollen Kassenpatienten das auch, haben sie zwei Möglichkeiten, schreibt die Zeitschrift „Finanztest“: Sie zahlen alle Extraleistungen selbst oder sie schließen eine Krankenhauszusatzversicherung ab.
Die fünf besten Policen
Für ihre Oktober-Ausgabe hat die Zeitschrift diesen Zusatzschutz für gesetzlich Krankenversicherte geprüft. Die Finanztester haben 35 Einbettzimmer- und 22 Zweibettzimmertarife untersucht und für einen 43-jährigen gesunden Modellkunden Beiträge und Leistungen ermittelt. Das Ergebnis: Die Preisspannen sind groß, Einbettzimmertarife kosten beim Abschluss mit 43 Jahren zwischen 39 und 77 Euro im Monat, Verträge fürs Zweibettzimmer zwischen 37 und 54 Euro. Je älter der Versicherte bei Vertragsabschluss ist, desto höher ist sein Beitrag. Um das Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln, haben die Finanztester den Monatsbeitrag des Modellkunden zu den Tarifleistungen ins Verhältnis gesetzt. Bei Einbettzimmertarifen sind die Versicherungen WKplus der Debeka (Monatsbeitrag: 39 Euro) und SZL der Ergo Direkt (44 Euro) mit sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis vorn. Bei Zweibettzimmertarifen schnitten der KlinikSchutz Premium Zweibett der DFV (37 Euro), 262 der Arag (37 Euro) sowie SZ2 der Concordia (37 Euro) mit „sehr gut“ ab.
Mehrere tausend Euro
Eine solche Versicherung erstattet nachträglich die Kosten für die Chefarztbehandlung und für die besondere Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Zusatzversicherte haben in der Regel auch mehr Freiheit bei der Klinikwahl. Der Abschluss ist für diejenigen sinnvoll, die in der Klinik Wert auf die Chefarztbehandlung legen. Selbst bei einem einfachen chirurgischen Eingriff kommen dafür mitunter mehrere tausend Euro zusammen. Wer nur das Mehrbettzimmer vermeiden will, sollte prüfen, ob er die Zuschläge für das bessere Zimmer nicht selbst tragen könnte. Ein Einbettzimmer kostet im Bundesdurchschnitt rund 100 Euro mehr pro Tag.
So wird abgerechnet
Grundlage für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für jede Behandlung – vom kurzen Beratungsgespräch bis zur Operation am offenen Herzen – gibt es eine bestimmte Punktzahl. Je aufwendiger die Leistung, umso höher ist die Punktzahl. Eine Blutentnahme wird zum Beispiel mit 40 Punkten bewertet, das Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks mit 3600 Punkten. Ein GOÄ-Punkt wird derzeit mit 5,82873 Cent multipliziert: Die Blutentnahme ergibt damit eine Gebühr von 2,33 Euro, die Knieoperation eine von 209,83 Euro.
Aufwendige Operation
Ist die Behandlung aufwendig, kann der Arzt den Regelhöchstsatz erheben und den 2,3-fachen Satz abrechnen. Bei der Kniegelenkoperation wären das 482,62 Euro (2,3 multipliziert mit 209,83 Euro). Die Abrechnungspraxis ist Standard und ohne besondere Begründung erlaubt. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes ist in der Rechnung zu begründen. In schwierigeren Fällen können Ärzte bis zum 3,5-fachen Satz verlangen. Das Chefarzthonorar für das Einsetzen des künstlichen Kniegelenks würde so 734,42 Euro kosten.
Weitere Kostentreiber
Patient und Privatarzt können auch ausdrücklich vereinbaren, dass zu einem noch höheren Satz abgerechnet wird – aber nur schriftlich und bevor die ärztliche Leistung erbracht wird. Chefarztbehandlungen werden immer für den gesamten Krankenhausaufenthalt vereinbart. Patienten können nicht die Operation beim Chefarzt und nur Regelleistungen für den Rest der Behandlung wählen. Auch Röntgenaufnahmen, Narkose und andere Behandlungen werden dann privat abgerechnet.
Seltene Erkrankungen
Bei der Wahl eines Tarifs ist die Frage wichtig, bis zu welcher Höhe das Chefarzthonorar übernommen wird. Einige Krankenhauszusatzversicherungen erstatten Chefarzthonorare auch über den GOÄ-Höchstsatz hinaus. Wer sich bei einer schweren oder seltenen Erkrankung von einem selbst gewählten Spezialisten behandeln lassen will, der in einer Klinik am anderen Ende Deutschlands tätig ist und den fünffachen Gebührensatz verlangt, sollte einen Tarif wählen, der über den GOÄ-Höchstsatz hinaus leistet. Wichtig ist auch, dass der Versicherer eventuelle Mehrkosten bei den allgemeinen Krankenhausleistungen erstattet, die entstehen können, wenn der Versicherte sich seine Klinik selbst aussucht und sich nicht im nächsten geeigneten Krankenhaus behandeln lässt. Gesetzliche Krankenkassen haben grundsätzlich das Recht, solche Mehrkosten von ihren Versicherten nachträglich zurückzufordern.
Einschränkungen
Über die Unterbringung im Einbettzimmer entscheidet die Klinik. Ist dort kein Platz frei, werden auch Patienten mit einer Krankenhauszusatzversicherung im Zweibett- oder sogar im Mehrbettzimmer untergebracht. In diesen Fällen zahlen viele Versicherer ein Ersatzkrankenhaustagegeld. Bei manchen Policen gehen die Patienten aber leer aus. Bietet eine Klinik auch Reha- oder Kurleistungen an, dann muss der Versicherte bei vielen Anbietern vorab ausdrücklich eine Genehmigung einholen. Versäumt er das, erstattet der Versicherer die Kosten nicht. Der Aufenthalt in einer Privatklinik kann auch mit einer Zusatzpolice sehr teuer werden, da die Krankenkassen dort nicht für die allgemeinen Krankenhausleistungen aufkommen.
Verträge für Gesunde
Interessierte sollten sich um eine Versicherung bemühen, solange die Gesundheit noch keine Probleme macht. In den Antragsformularen sind umfangreiche Fragen zum Gesundheitszustand und den Erkrankungen der letzten Jahre zu beantworten. Bereits bei Bluthochdruck oder Übergewicht verlangen Versicherer mitunter einen Zuschlag.
Der ausführliche Test
inklusive einer Vergleichstabelle ist auch für 3,00 Euro im Internet abrufbar unter
www.bit.ly/krankenhaustest