LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wird die Bagatellgrenze angepasst?

Elisabeth H.: „Ich habe bei Ihnen beim Thema Kassenbeiträge auf Direktversicherungen zum ersten Mal etwas über eine Bagatellgrenze gelesen, die zurzeit bei 152,25 Euro liegt. Ist diese Bagatellgrenze feststehend oder wird sie im Laufe der Jahre nach oben angepasst?“

Die Bagatellgrenze wird jährlich angepasst. Die Beitragspflicht auf Versorgungsbezüge – also der Direktversicherung – ist im Fünften Sozialgesetzbuch (§ 226 Abs. 2 SGB V) geregelt. Danach sind „Beiträge … nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen insgesamt ein Zwanzigstel

Montag, 19. Januar 2026

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