Der Anspruch auf Schmerzensgeld

von Redaktion

Eine Operation geht schief oder man erleidet bei einem Autounfall unverschuldet Verletzungen: Vielen Betroffenen steht dann ein Schmerzensgeld zu. Schon bei kleineren Verletzungen kann die Höhe zwischen 300 und 500 Euro liegen.

VON ANDREAS THIEME

Auf der Autobahn oder in der Stadt: Täglich kracht es in Deutschland viele tausende Male. Pro Jahr ereignen sich bundesweit rund vier Millionen Verkehrsunfälle, die über die Kfz-Haftpflicht abgewickelt werden, sowie 2,5 Millionen Unfälle, die die private Haftpflicht betreffen.

„Die allermeisten davon werden außergerichtlich verhandelt und beigelegt“, sagt Rechtsanwalt Andreas Slizyk. Der Anwalt des Opfers einige sich dann mit der Versicherung des Unfall-Verursachers, die den Schaden ausgleicht und das Schmerzensgeld zahlt. In den meisten Fällen geht es um das sogenannte HWS-Syndrom, also Schleuderverletzungen der Halswirbelsäule – typische Unfallverletzungen.

„Auch ohne großen Nachweis zahlen Versicherer selbst bei einfachen Beeinträchtigungen meist 300 bis 500 Euro.“ Selbst dann, wenn nur „diffuse Nackenschmerzen“ vorliegen und das Unfall-Opfer nur eine Woche arbeitsunfähig ist. Nur ein Bruchteil dieser Fälle wird an Zivilkammern des Amtsgerichts (bis 5000 Euro Schaden) oder des Landgerichts (mehr als 5000 Euro Schadenshöhe) verhandelt.

Am zweithäufigsten drehen sich Schmerzensgeld-Verfahren um Prellungen, Zerrungen, Schnitt- und Schürfwunden. Gemeinsam mit dem HWS-Syndrom machen sie 22 Prozent aller Fälle aus, die Andreas Slizyk in seiner Urteils-Datenbank erfasst hat (siehe Tabelle). Danach folgen Brüche oder Bänderverletzungen an Armen oder Beinen (18 Prozent), Kopfverletzungen sowie Persönlichkeitsrechtsverletzungen – hierzu gehören auch Beleidigungen, Mobbing und Stalking.

Anders als in den USA ist die Höhe des Schmerzensgeldes in Deutschland meist geringer. Hohe Summen werden lediglich bei sehr schlimmen Unfallfolgen gezahlt. Bis heute gebe es aber keine ordentlichen Regeln, wie ein Gericht das Schmerzensgeld berechnet, sagt Slizyk.

„Die Richter bedienen sich eher Bemessungskriterien. Es geht vor allem um die Schwere, Intensität und Dauer der erlittenen Schmerzen“, erklärt Slizyk. Und darum, wie stark etwa ein Unfall-Opfer in seinem Leben eingeschränkt ist: „Der Verlust eines Fingers ist für einen Klavierspieler etwa viel schlimmer als für einen Marathonläufer.“ Im Falle von schweren Hirnschädigungen sprechen Gerichte in Deutschland das höchste Schmerzensgeld aus: Maximal 500 000 bis 700 000 Euro, wenn die Schäden irreparabel sind und das Opfer zum Intensiv-Pflegefall wurde.

Betroffene sollten möglichst einen Fachanwalt aufsuchen. Nur der Anwalt kann das Schmerzensgeld beim Zivilgericht oder bei der Versicherung des Verursachers durchsetzen. Auch empfiehlt es sich, Tagebuch über die Entwicklung der Verletzung sowie auch über den Fortgang der Heilung zu führen.

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