Eine Spekulationssteuer fällt meist dann an, wenn eine nicht selbst genutzte Immobilie im Privatvermögen gehalten und innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft wird. Der Gewinn ist dann der Einkommensteuer zu unterwerfen. Für die Berechnung der Veräußerungsfrist gilt der obligatorische Vertrag. Das heißt, es zählt das Datum des notariellen Kaufvertrages. Ist eine Immobilie mehr als zehn Jahre im Privateigentum, ist ein Gewinn aus dem Verkauf grundsätzlich steuerfrei. Für Sie bedeutet dies, dass Ihre Veräußerungsfrist mit dem Ablauf des 16. Februar 2019 endet und Sie eine steuerlich unschädliche Veräußerung ab dem 17. Februar 2019 vornehmen können.