In Fonds investiertes Geld ist im Fall einer Pleite der Fondsgesellschaft geschützt. Bei Fonds, zu denen etwa auch ETF (Indexfonds) gehören, handelt es sich um Sondervermögen, wie Yann Stoffel von der Stiftung Warentest erklärt. Seinen Angaben nach werden die Wertgegenstände im Fonds von dem Vermögen der Gesellschaft getrennt. Sie werden von einer unabhängigen Depotstelle verwaltet, gehörten den Fondsanteilseignern und seien vor Forderungen der Gläubiger der Fondsgesellschaft geschützt. dpa