MIETRECHT

Im Badezimmer nur in Fugen bohren

Mieter dürfen in die Badezimmer- und Küchenwände bohren, um etwa einen Spiegel, Handtuchhalter, eine Duschstange oder Halterungen für die Klopapierrolle und die Toilettenbürste anzubringen. Hierbei sollten Mieter jedoch darauf achten, dass sie möglichst nicht die Wandfliesen anbohren, sondern die Lö

Samstag, 27. September 2025

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