LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Vorsorge steuerlich absetzbar?

Anton I.: „Meine Frau und ich haben eine private Zusatz-Pflegeversicherung mit einem jährlichen Beitrag von 1461 Euro abgeschlossen. Wir haben diesen Betrag bei der Einkommensteuer-Erklärung 2017 geltend gemacht; vom Finanzamt wurde dies jedoch abgelehnt. Heißt dies, wenn man vorsorgt, wird man bestraft?“

Grundsätzlich können Beiträge für eine private Pflegezusatzversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Leider wirken sich diese privaten Pflegezusatzversicherungen oftmals nicht steuermindernd aus, denn diesbezüglich gilt bei der Einkommensteuerve

Freitag, 12. September 2025

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