LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Enkelin muss aktiv werden

Ulrike S.: „Zum Semesterbeginn habe ich meiner Enkelin eine kleine 2-Zimmer-Wohnung mietfrei zur Verfügung gestellt. Sie hat das zweite Zimmer an eine Mitstudentin weitervermietet und auch einen Mietvertrag darüber gemacht. Einen Mietvertrag mit mir als Wohnungseigentümer gibt es nicht. Nun ist der Freund des Mädchens quasi bei ihr eingezogen. Meine Enkelin fühlt sich eingeengt, Gespräche haben nichts gebracht. Nun plane ich, die Mitbewohnerin und ihren Freund hinauszuwerfen, damit meine Enkelin wieder stressfrei leben kann. Welche Möglichkeiten habe ich? Hat die Mitbewohnerin ein Recht an dem Zimmer?“

Grundsätzlich hat die Mitbewohnerin Ihrer Enkelin ein Besitzrecht an dem Zimmer, da sie einen Mietvertrag mit Ihrer Enkelin abgeschlossen hat. Dass Ihre Enkelin nach § 540 Absatz 1 BGB nur mit Ihrer Erlaubnis berechtigt ist, eine Untervermietung vorzunehmen, ändert hieran nichts. Selbst wenn Sie näm

Donnerstag, 15. Januar 2026

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