LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Direktversicherung auszahlen lassen?
Doris W.: „Ich habe vor einigen Jahren eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Damals hatte ich einen Arbeitgeber, bei dem die Beiträge über eine Direktversicherung sozialversicherungsgünstig abgeführt wurden. Nun arbeite ich seit gut vier Jahren bei einem anderen Arbeitgeber. Falls ich an der alten Police festhalten will, müsste ich die Beiträge selbst aus meinem Nettoeinkommen zahlen. Ich habe die Auskunft erhalten, dass man sich den bisher angesparten Betrag nicht auszahlen lassen kann. Ist das richtig? Der Mindestbeitrag beträgt jährlich 400 Euro. Ist es sinnvoll, das zu leisten, oder geht das Geld aufgrund irgendwelcher Gebühren verloren?“
In der Regel kann der Arbeitnehmer den Rückkaufswert einer Direktversicherung tatsächlich nicht von der Versicherung zur Auszahlung verlangen. Darauf hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main in einem Urteil hingewiesen (Az.: 7 U 191/97). Im Falle einer Arbeitsvertragskündigung wandelt sich die Leben