Handy: Kündigen und verhandeln

Wer nicht kündigt, bekommt auch nichts: Frei nach diesem Grundsatz sollten Mobilfunkkunden, die nach Ablauf eines Zweijahresvertrags im Prinzip bei ihrem Anbieter bleiben möchten, trotzdem erst einmal rechtzeitig und fristgemäß kündigen, rät das Telekommunikationsportal „Teltarif.de“.

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Dienstag, 16. September 2025

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