Ab 1. Januar 2019 bekommen Mütter und Väter für vor 1992 geborene Kinder für jedes Kind ein halbes Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet. Wer ab Januar 2019 oder später neu in Rente geht, erhält die neue Mütterrente bereits von der ersten Rentenzahlung an und wird hierüber im Rent
Dieser Artikel (ID: 931906) ist am 29.11.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).