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Rentensteuer: Soll ich klagen?

von Redaktion

Herbert M.: „Ich beziehe seit Jahren Rente aus betrieblicher Altersversorgung. Wie viele in meiner Situation werde ich steuerlich aufgefordert, diese jährlich anzusetzen. Ich ärgere mich darüber immer wieder, da ich diese teilweise selber in der Ansparphase finanziert habe, beziehungsweise auch der Arbeitgeber hat sich beteiligt. Können Sie mir sagen, ob eine Beteiligung an einer beabsichtigten Sammelklage vor dem Sozialgericht Sinn macht?“

Grundsätzlich findet bei einer betrieblichen Altersversorgung die Besteuerung erst im Leistungsfall statt. Das heißt, dass die betriebliche Altersversorgung erst dann versteuert wird, wenn Sie daraus Rente erhalten. Da Sie keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge während der Beitragszahlung leisten mussten, ist es richtig, dass Sie die betriebliche Altersversorgung in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen und versteuern müssen. Dies wird als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet. Sie profitieren dabei von der Steuerprogression, die zu Vorteilen bei der Besteuerung in der Rentenphase führt. Zudem können Sie in diesem Zusammenhang auch einen Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro als Werbungskosten geltend machen. Eine Steuerfreiheit für Renten aus der betrieblichen Altersversorgung gibt es nicht. Ebenso verhält es sich bei der Sozialversicherung.

Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind während der Anwartschaftsphase, dies ist die Phase der Beitragszahlung, sozialversicherungsfrei. Allerdings ist zu beachten, dass die Renten, die Sie aus einer betrieblichen Altersversorgung beziehen, in der Regel vollständig der Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen. Das heißt, dass zum Zeitpunkt der Rentenzahlung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Insgesamt kommt es damit weder zu einer doppelten Versteuerung noch zu einer doppelten Verbeitragung. Abschließend ist zu sagen, dass Sie in Ihrem Fall mit einer Klage oder Sammelklage vor dem Sozialgericht unserer Ansicht nach wenig Aussicht auf Erfolg haben werden. Ein Lichtblick: Die Bundesregierung diskutiert derzeit über Erleichterungen für Betriebsrenten. Unter anderem ist im Gespräch, künftig während der Rentenphase nur noch den halben Krankenversicherungsbeitrag auf die betriebliche Rente zu erheben.

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