Minijobberinnen und Minijobber sind Arbeitnehmer wie jeder Vollzeitbeschäftigte auch. Deshalb haben sie auch dieselben Rechte. Ein Überblick:
. Arbeitsvertrag
Er listet die Rechte und Pflichten auf, etwa über die zu arbeitende Stundenzahl und die Höhe des Lohnes.
. Elternzeit
Jungen Müttern stehen bis zu drei Jahre zu, der Arbeitsplatz bleibt erhalten.
. Feiertage
Natürlich nur die gesetzlichen, müssen bezahlt werden.
. Kündigung
ist grundsätzlich mit vierwöchiger Frist zum 15. oder Monatsletzten möglich; länger je nach Tarifvertrag.
. Lohnfortzahlung
bei Krankheit gibt’s bis zu sechs Wochen für jeden neuen Krankheitsfall.
. Rentner
haben dieselben Ansprüche wie Hausfrauen und Schüler.
. Sozialversicherung
Darum kümmert sich der Arbeitgeber.
. Steuern
zahlt der Arbeitgeber pauschal mit zwei Prozent des Lohnes, die er von den Minijobbern vom Lohn abziehen darf, allerdings nicht muss.
. Unfall während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg
– entsprechende Beiträge zahlt der Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft.
. Urlaub
– gibt es für mindestens vier Wochen pro Jahr – bezahlt!
. Urlaubs- und Weihnachtsgeld
– kann verlangt werden, wenn die Vollzeiter des Betriebes einen solchen Anspruch haben.