Rechte und Pflichten

von Redaktion

Minijobberinnen und Minijobber sind Arbeitnehmer wie jeder Vollzeitbeschäftigte auch. Deshalb haben sie auch dieselben Rechte. Ein Überblick:

. Arbeitsvertrag

Er listet die Rechte und Pflichten auf, etwa über die zu arbeitende Stundenzahl und die Höhe des Lohnes.

. Elternzeit

Jungen Müttern stehen bis zu drei Jahre zu, der Arbeitsplatz bleibt erhalten.

. Feiertage

Natürlich nur die gesetzlichen, müssen bezahlt werden.

. Kündigung

ist grundsätzlich mit vierwöchiger Frist zum 15. oder Monatsletzten möglich; länger je nach Tarifvertrag.

.  Lohnfortzahlung

bei Krankheit gibt’s bis zu sechs Wochen für jeden neuen Krankheitsfall.

. Rentner

haben dieselben Ansprüche wie Hausfrauen und Schüler.

. Sozialversicherung

Darum kümmert sich der Arbeitgeber.

. Steuern

zahlt der Arbeitgeber pauschal mit zwei Prozent des Lohnes, die er von den Minijobbern vom Lohn abziehen darf, allerdings nicht muss.

. Unfall während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg

– entsprechende Beiträge zahlt der Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft.

. Urlaub

– gibt es für mindestens vier Wochen pro Jahr – bezahlt!

. Urlaubs- und Weihnachtsgeld

– kann verlangt werden, wenn die Vollzeiter des Betriebes einen solchen Anspruch haben.

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