RECHT

Treppenreinigung ist Sache des Vermieters

von Redaktion

Die Reinigung des Treppenhauses ist eigentlich Aufgabe des Vermieters. Darauf macht der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen aufmerksam. Vermieter können aber ein Unternehmen oder den Hausmeister mit der Reinigung beauftragen und die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Das muss aber im Mietvertrag oder der Hausordnung, auf die der Mietvertrag verweist, geregelt sein. Festgelegt werden kann auch, dass die Bewohner das Treppenhaus reinigen. Wichtig: Ob der Mieter putzt oder jemand dafür bezahlt wird, muss vor dem Einzug klar sein. Eine nachträgliche Verpflichtung des Mieters hat das Landgericht Wuppertal untersagt (Aktenzeichen: 9 S 245/12). Auch eine eigenmächtige Beauftragung einer Reinigungsfirma durch den Vermieter kann dazu führen, dass die Mieter die Kosten nicht tragen müssen, entschied das Amtsgericht Magdeburg (Az.: 12 C 66/02).

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