LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Steuern auf Abfindung

Frank S.: „Nächstes Jahr, zum 1. Mai 2019, erhalte ich eine Abfindung in Höhe von 50 000 Euro zu Beginn des Freizeit-Blocks meiner Altersteilzeit. Meine Frau (sie bezieht bereits eine kleine Rente von etwa 600 Euro) und ich wohnen zur Miete und sind schuldenfrei. Wir haben zwei Töchter im Alter von

Samstag, 9. Mai 2026

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