LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Steuern auf Abfindung
Frank S.: „Nächstes Jahr, zum 1. Mai 2019, erhalte ich eine Abfindung in Höhe von 50 000 Euro zu Beginn des Freizeit-Blocks meiner Altersteilzeit. Meine Frau (sie bezieht bereits eine kleine Rente von etwa 600 Euro) und ich wohnen zur Miete und sind schuldenfrei. Wir haben zwei Töchter im Alter von