Der Pullover hat die falsche Größe, das Buch steht schon im Regal – längst nicht mit jedem Weihnachtsgeschenk trifft der Käufer ins Schwarze. Doch das ist selten ein Problem: Laut der Zeitschrift „Finanztest“ kann er online gekaufte Ware in der Regel zurückschicken. Vorausgesetzt, die 14-tägige Widerrufsfrist ist noch nicht abgelaufen. Auch die allermeisten Geschäfte nehmen gerade in der Weihnachtszeit Präsente bei Nichtgefallen großzügig zurück. Von Widerruf bis Mangel – hier sieben Fragen rund um missglückte Weihnachtsgeschenke.
Was bedeutet das Widerrufsrecht beim Onlineshopping?
Hier gibt es oft ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn ein Geschenk im Internet von einem Händler gekauft wird. Die beschenkte Person kann das Geschenk zu Weihnachten in aller Ruhe ausprobieren. Wenn es ihr nicht gefällt, erklärt der Käufer beim Händler den Widerruf und schickt die Ware zurück. Was viele nicht wissen: Das Widerrufsrecht erlischt durch das Ausprobieren nicht. Es gibt dieses Recht ja gerade, weil man beim Onlineshopping keine Möglichkeit hat, die Ware vor dem Kauf zu testen. So darf mit einer Kaffeemaschine zum Beispiel durchaus Kaffee gekocht werden, schmeckt er nicht, geht das Gerät zurück.
Kann ich das Geschenk beliebig oft ausprobieren?
Nein. Es gibt Fälle, in denen Kunden es mit dem „Ausprobieren“ übertreiben. Dann darf man zwar die Ware noch zurückgeben, muss aber einen „Wertersatz“ zahlen. Vor Jahren gab es einen Fall, in dem ein Käufer auf einer online bestellten Matratze fünf Tage schlief und dann den Widerruf erklärte. Das Amtsgericht Köln entschied: Zum Ausprobieren reichen zwei Nächte. Der Kunde bekam zwar seinen Kaufpreis von 329 Euro wieder, musste für die drei Tage übermäßige Nutzung aber knapp 60 Euro zahlen (Az. 119 C 462/11).
Wie lange habe ich denn Zeit, um einen Onlinekauf zu widerrufen?
Wurden die Geschenke im November online gekauft, gilt das Widerrufsrecht nicht mehr, um ein am Heiligabend verschmähtes Geschenk zurückzugeben. Das geht oft nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Manchmal ist es aber auch länger möglich. Denn die Frist läuft erst ab dem Tag nach Lieferung und verlängert sich bis zum Ablauf des nächsten Werktags, wenn das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag fällt. Beispiel: Wird am 8. Dezember 2018 online bestellt und die Ware trifft am 11. Dezember ein, dann gilt noch bis 27. Dezember das Widerrufsrecht. Eine E-Mail an den Händler in der Frist reicht. Die Ware kann später zurückgeschickt werden. Sind die 14 Tage schon rum, lohnt sich ein Blick auf die Seite des Händlers. Einige Shops gewähren freiwillig ein längeres Rückgaberecht.
Sind manche Waren vom Widerruf ausgeschlossen?
Ja, bei folgenden Warensorten ist von vorneherein kein Widerruf möglich: Maßanfertigung, also Ware, die auf Verbraucherwunsch angefertigt wurde, etwa Vorhänge oder Anzüge nach Maß; Veranstaltungstickets, also Ticketbestellungen für Kultur- oder Sportevents, wenn es einen festen Termin für die Veranstaltung gibt. Versiegelte Datenträger. CDs, DVDs und Konsolenspiele sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, sobald der Kunde die Versiegelung aufgebrochen hat.
Was gilt für Verkaufsplattformen wie Ebay Kleinanzeigen?
Wer auf solchen Plattformen etwas vom Händler kauft, hat auch dort das 14-tägige Widerrufsrecht. Die meisten Geschäfte werden aber von privat zu privat abgewickelt. Dann gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht. Dann sollte man beim Bezahlen ohnehin vorsichtig sein, um nicht einem Betrüger aufzusitzen. Am sichersten ist die Bezahl-art Ware gegen Geld. Vorsicht dagegen, wenn ein Verkäufer verlangt, dass die Ware über die Paypal-Funktion „Geld an Freunde senden“ bezahlt werden soll. Viele Betrüger verlangen das, weil sie wissen, dass der Paypal-Käuferschutz, eine Art Betrugsschutz, in diesem Fall nicht gilt.
Gilt das gesetzliche Widerrufsrecht auch beim Kauf im Laden?
Nein. Aber viele Läden bieten etwas Ähnliches freiwillig an: das Umtauschrecht wegen Nichtgefallen. Da dieses Umtauschrecht nicht gesetzlich normiert ist, darf jeder Händler die Regeln selbst festlegen. Laden A nimmt Ware vielleicht einen Monat lang zurück, Laden B sogar zwei Monate lang. Unterwäsche ist oft vom Umtausch ausgeschlossen. Manche Geschäfte erstatten kein Bargeld, sondern geben dem Kunden beim Umtausch einen Wertgutschein. In der Regel hängen in der Nähe des Kassenbereichs die Umtauschbedingungen. Sonst hilft nachfragen.
Wie lange kann ich defekte Ware beim Händler reklamieren?
Manchmal wird die Freude über ein Geschenk Monate nach Weihnachten getrübt, wenn zum Beispiel das teure Handy unerwartet seinen Geist aufgibt. Was dann? Ein Mangel kann beim Händler zwei Jahre lang reklamiert werden. Schafft es der Verkäufer nicht, den Defekt mit zwei Reparaturversuchen zu beheben, kann man ihm eine letzte Frist setzen, etwa zwei Wochen, und anschließend vom Kauf zurücktreten. Dann gibt es das Geld zurück. Leider macht es das Gesetz Verbrauchern schwer, das zweijährige Reklamationsrecht durchzusetzen. Denn zeigt sich der Mangel erst ab dem siebten Monat nach dem Kauf, müssen sie beweisen, dass der Produktmangel schon zum Kaufzeitpunkt im Gerät steckte. Ein Gerichtsverfahren gegen den Händler ist ohne Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht ratsam. Die letzte Rettung ist dann vielleicht der Hersteller. Manche geben ein oder zwei Jahre Garantie. Behebt der Hersteller den Mangel, bleibt das Weihnachtfest doch noch in guter Erinnerung.