LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Muss ich Erbvorschuss zurückzahlen?

Klaus I.: „Ich habe vor sieben Jahren von meinem Bruder einen geringen fünfstelligen Betrag, davon ein Drittel als Darlehen und zwei Drittel als vorgezogenes Erbe, erhalten. Nun hat der Bruder aber nicht mehr seine zwei Brüder, sondern eine Nichte und einen Neffen namentlich als Alleinerben bestimmt. Er ist ledig und hat sonst keine Angehörigen. Zwischenzeitlich hat sich jedoch seine finanzielle Lage verschlechtert. Die Barmittel gehen – nach Abzug der Beerdigungskosten – wohl gegen Null, sonst gibt es nur schwer veräußerbaren Hausrat. Meine Frage: Muss ich, da nun nicht mehr Erbe, den Vorschuss zurückgeben? Das Darlehen ist inzwischen zurückgezahlt.“

Ein Erbvorschuss ist in der Regel eine Schenkung und muss daher, wenn nichts anderes vereinbart ist, nicht zurückgezahlt werden.

Aber es gibt zu Lebzeiten des Schenkers eine wichtige Ausnahme: Die Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers. Hierzu bestimmt § 528 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dass

Mittwoch, 14. Januar 2026

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