LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Pflichtteil für den Enkel?

Georg P.: „Wir sind ein Ehepaar im Ruhestand und besitzen eine Immobilie. Vor Jahren überließen wir unserem inzwischen leider verstorbenen Sohn eine Immobilie, die gemäß notarieller Urkunde auf seinen Pflichtteil aus dem Nachlass des Erstversterbenden angerechnet werden sollte. Er hinterlässt einen unehelichen Sohn. Kann unser Enkel im Falle des Ablebens des Erstversterbenden einen Pflichtteil fordern? Oder erlischt mit der Abgeltung des Pflichtteils an den Sohn auch der Anspruch des Enkels? Besteht nach dem Ableben des Zweitversterbenden für den Enkel ein Pflichtteilsanspruch? Spielt die vom Enkel erklärte Ablehnung des Erbes von seinem Vater eine Rolle?“

Verzichtet ein Abkömmling auf das gesetzliche Erbrecht, so erstreckt sich die Wirkung des Verzichts auch auf seine Abkömmlinge, sofern nicht etwas anderes bestimmt wurde. Sofern Ihr verstorbener Sohn also in der notariellen Übergabevereinbarung einen Pflichtteilsverzicht erklärt hat und dieser nicht

Donnerstag, 15. Januar 2026

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