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MPU bei weniger als 1,6 Promille

Bei einer Trunkenheitsfahrt kommt es meist auch auf den Blutalkoholwert an, ob eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) für die Neuerteilung des Führerscheins nötig wird. Bei begründetem Alkoholmissbrauch ist das auch bei weniger als 1,6 Promille möglich. Das zeigt ein Urteil des Bayerisch

Mittwoch, 8. April 2026

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