Bei einer Trunkenheitsfahrt kommt es meist auch auf den Blutalkoholwert an, ob eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) für die Neuerteilung des Führerscheins nötig wird. Bei begründetem Alkoholmissbrauch ist das auch bei weniger als 1,6 Promille möglich. Das zeigt ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, auf das der ADAC hinweist (Az.: 11 CE 18.1531).