Der Vermieter kann die Fläche eines Hobbyraums in der Regel komplett zur Wohnfläche rechnen. Voraussetzung ist, dass der Kellerraum eine Deckenhöhe von mindestens zwei Metern hat und ausschließlich über die vermietete Wohnung zugänglich ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg
Dieser Artikel (ID: 952222) ist am 03.01.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).