Raumhöhe entscheidet

von Redaktion

Der Vermieter kann die Fläche eines Hobbyraums in der Regel komplett zur Wohnfläche rechnen. Voraussetzung ist, dass der Kellerraum eine Deckenhöhe von mindestens zwei Metern hat und ausschließlich über die vermietete Wohnung zugänglich ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg hervor (Az.: 232 C 67/18), über das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet. In dem Fall verlangte die Vermieterin die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Mit der Mieterin stritt sie, inwieweit der Hobbyraum im Keller von der Erhöhung betroffen ist. Er zählt voll dazu, urteilten die Richter. Der Raum sei nicht gleichzusetzen mit einem Wintergarten oder Schwimmbad, deren Fläche nur zur Hälfte beziehungsweise zu einem Viertel angerechnet werden darf.

Artikel 5 von 5