LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Empfiehlt sich ein Berliner Testament?

Andreas D.: „Meine Ehefrau und ich leben in Zugewinngemeinschaft und haben jeweils zwei erwachsene Kinder aus erster Ehe. Wir leben in einem Einfamilienhaus, das uns jeweils zur Hälfte gehört (beide im Grundbuch eingetragen). Wir wünschen uns, dass die Kinder nach dem Letztverstorbenen zu gleichen Teilen das Haus erben, aber vorher beim Tod eines Ehepartners der andere im Haus bleiben kann. Unsere Frage: Wäre ein Berliner Testament ratsam oder sollte jeder Ehepartner für sich ein eigenes Testament aufsetzen? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?“

Durch ein Berliner Testament wird der überlebende Ehegatte Alleineigentümer des Hauses, das ist richtig. Gleichwohl können die Kinder des Verstorbenen natürlich Pflichtteilsansprüche geltend machen. Dies kann dazu führen, dass der Überlebende gezwungen ist, das Haus zu verkaufen, wenn er die Ansprüc

Mittwoch, 8. April 2026

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