ARBEITSRECHT
Schneefall gilt nicht als Ausrede
Starker Schneefall ist keine Ausrede für unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz. „Der Winter friert die geltenden Arbeitspflichten nicht ein“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), Bertram Brossardt, am Freitag in einer Mitteilung. Arbeitnehmer müssten