Starker Schneefall ist keine Ausrede für unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz. „Der Winter friert die geltenden Arbeitspflichten nicht ein“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), Bertram Brossardt, am Freitag in einer Mitteilung. Arbeitnehmer müssten sich rechtzeitig über das Wetter informieren und gegebenenfalls früher aus dem Haus gehen – so sehe es die Rechtslage vor. Wenn etwa das Auto nicht anspringe, müsse der Mitarbeiter nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Die meisten Unternehmen im Freistaat zeigen sich laut vbw aber in der Regel kulant, wenn Mitarbeiter wegen winterlicher Verhältnisse zu spät kommen – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer meldet sich rechtzeitig. dpa