LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie lässt sich Geld breit gestreut anlegen?

von Redaktion

Rolf und Maria N.: „Wir sind 72 und 64 Jahre alt und haben 147 000 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir 10 000 Euro auf zwölf Monate als Festgeld (0,5 Prozent) angelegt. Es besteht auch eine Fondsanlage (DWS European Opportunities) im Gegenwert von 6400 Euro sowie deutsche Standardaktien im Wert von 17 000 Euro. Von den 147 000 Euro sollen Rücklagen gebildet werden. Das restliche Geld möchten wir breit und sicher streuen. Der Kauf einer Immobilie kommt aufgrund unseres Alters nicht mehr in Frage. Wie sollen wir vorgehen?“

Sie verfügen derzeit über ein freies Vermögen von rund 180 000 Euro. Es ist völlig in Ordnung, Immobilien aus der Anlage auszuklammern, wenn man für sich persönlich beschließt, man sei zu alt oder es einem zu aufwendig erscheint. Als Anlageklassen stehen Ihnen somit Tagesgeld als Liquiditätsreserve, festverzinsliche Anlagen, aktienbasierte Anlagen sowie eventuell Gold zur Verfügung. Aus Ihren Formulierungen schließe ich, dass Sie einen Großteil gerne festverzinslich („als Rücklage“) anlegen möchten. Ein einfaches, aber effektives Instrument ist dazu die von uns als Festgeldtreppe bezeichnete Aufteilung in verschieden lang laufende Festgelder. So behalten Sie Flexibilität, da jedes Jahr ein Teil der Gelder frei wird und erzielen gleichzeitig einen höheren Zins als mit Tagesgeld. Allerdings schaffen Sie es derzeit mit der Festgeldtreppe nicht, mehr Zinsen einzunehmen, als die Inflation Ihnen „auffrisst“. Daher ist eine Aktien-Beimischung sinnvoll. Wie viel Prozent diese betragen soll, hängt von Ihrer Risikoeinstellung ab. Zehn Prozent Aktien geht allerdings immer – selbst ein Totalverlust würde Ihren Ruhestand nicht gefährden und Sie würden ja breit gestreut anlegen. Bislang haben Sie eine Aktienquote von knapp 13 Prozent. Ob die bisherigen Anlagen wirklich getauscht werden sollten, hängt von vielen Faktoren ab. Der DWS European Opportunities ist beispielsweise kein schlechter Fonds. Sollte es sich bei Ihren Anlagen um sogenannte Altinvestments (Käufe vor 2009) handeln, ist auch die Steuerfreiheit ein Argument, Werte zu behalten. Den neuen Freibetrag von 100 000 Euro pro Person hätten Sie mit Ihren Anlagen ja noch lange nicht ausgeschöpft.

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