LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Was ist bei Nießbrauch erlaubt?
Fred L.: „Darf ein Erbe das jahrzehntelang vom Erblasser bewohnte Anwesen verändern, obwohl der Erblasser ein lebenslanges Nutz- und Nießbrauchsrecht hat?“
Ich unterstelle, dass der „Erblasser“ noch lebt und dass es sich hier um einen Vorbehaltsnießbrauch handelt. Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn zu Lebzeiten ein Grundstück übertragen wird und sich der bisherige Eigentümer ein Nießbrauchrecht vorbehält. „Erblasser“ im juristischen Sinn ist jema